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Die Versicherung ist zwingende Voraussetzung für den Erhalt einer BAFA Förderung zur Erdsondenbohrung

Warum sich ein Abschluss grundsätzlich empfiehlt erfahren Sie hier

BEDINGUNGEN ZUR FÖRDERUNG DURCH DAS BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE

Nachweis der Versicherung

Nachweis einer verschuldensunabhängigen Versicherung der Bohrung.

Bestandsförderung nach BEG EM

Anlagen zur Wärmeerzeugung

Zertifizierte Bohrfirma

Die ausführende Bohrfirma muss nach technischer Regel DVGW W120-2 zertifiziert sein.

Fragen Sie hier ihr Angebot zur verschuldensunabhängigen Bohrlochversicherung an: