Merkblatt Antragsverfahren 2018
Ein Merkblatt zum Antragsverfahren 2018
Januar 2018
Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor
Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe/Vertragsschluss mit dem Installateur oder Generalunternehmer) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Diese Änderung betrifft vor allem private Antragsteller bei Maßnahmen im Gebäudebestand.
Die Antragstellung erfolgt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich online, bevor der Auftrag zur Errichtung einer Solarthermieanlage, Biomasseanlage, einer effizienten Wärmepumpenanlage oder Visualisierungsmaßnahme erteilt wurde.
Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen.
Die Antragstellung ab 2018 ist ausschließlich online möglich.
Bei Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt bzw. der Vertrag abgeschlossen wurde, die Inbetriebnahme jedoch erst 2018 stattfindet, muss die Inbetriebnahme und die Antragstellung bis spätestens zum 30. September 2018 erfolgen. Der Antrag ist in diesem Fall nach Inbetriebnahme zu stellen.
Maßnahmen, die unter die Übergangsregelung fallen und erst nach dem 30. September 2018 beantragt werden, können nicht bewilligt werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das auf der BAFA-Homepage veröffentlichte elektronische Antragsformular. Der Link für diese Online-Antragstellung wird ab dem 1. Januar 2018 zur Verfügung stehen.
Ein Merkblatt zum Antragsverfahren 2018
Eine Förderübersicht zur Wärmepumpe (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung)
Allgemeines Merkblatt zur Förderung der Wärmepumpe
September 2016
Das BAFA kann bei Wärmepumpen mit Erdwärmesondenbohrungen ab sofort keine Anträge mehr positiv bewilligen sofern zum Zeitpunkt der Bohrung kein verschuldensunabhängiger Schutz gegen mögliche Schäden besteht.
Das entsprechende Merkblatt gibt es bei uns zum Download.
Ein Merkblatt zu den Förderungsvoraussetzungen des BAFA
Januar 2016
Im Zuge des Anreizprogramms Energieeffizienz werden die Förderbeiträge für Geothermieanlagen erhöht.
Beim Austausche einer alten Heizung gegen eine neue oberflächennahe Erdwärmeanlage gibt seit Anfang des Jahres 20 % Aufschlag auf den Förderbetrag. Auch ein Pauschalbetrag von 600 EUR kann beantragt werden.
Voraussetzung sind ein bewilligter Fördermittelantrag und das Abschalten der alten Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen. Der Zuschlag kommt auf den Investitionszuschuss für Erdwärmeheizungen mit Wärmepumpe bis 100 Kilowatt oben drauf. Auch der Tilgungszuschuss im KfW-Programm Erneuerbare Energien wird bezuschusst. Hierunter fallen Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung.
Bezuschusst wird mit mindestens 5.400 EUR, bei Anlagen mit Erdsonden mit 6.000 EUR. Bei kleineren Anlagen bis 100 Kilowatt ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig, bei größeren Anlagen die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Der Austausch einer alten Heizung lohnt sich! Sichern Sie sich Ihre Förderung!