Aktuelles

Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) startet zum 01.01.2023

Die CO-2 Emissionen im Gebäudesektor sollen bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente verringert werden. Insbesondere sollen die Treibhausgas-Emissionen in der gesamten Lebensdauer des Gebäudes noch stärker in den Fokus rücken. So wird mit diesem Programm der Neubau sowie der Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert.

Weiteres zu dem Thema folgt.

Neues Förderprogramm BEG zum 01.01.2023

Zum 01.01.2023 wurden die Förderrichtlinien der BEG erneut überarbeitet. Neben dem 5%igen Zuschuss für die Nutzung der Wärmequellen Erde, Grundwasser oder Abwasser steht nun auch für die Benutzung eines natürlichen Kältemittels ein entsprechender Zuschuss zur Verfügung. Dabei muss die errechnete Jahresarbeitszahl mindestens 2,7 betragen und im Rahmen des Antragsverfahrens nachgewiesen werden.
Nicht mehr als Einzelmaßnahme gefördert werden Wärmepumpen, die ausschließlich die Wärmequelle Raumluft nutzen.

 Weiteres zu den Neuerungen finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

Überarbeitetes Förderprogramm BEG zum 01.01.2024

Zum 01.01.2024 wurden die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) grundlegend überarbeitet, um die Energiewende im Gebäudebereich weiter voranzutreiben. Im Einklang mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) ist nun der Einbau neuer Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen, verpflichtend.

Weitere Details zu den Neuerungen finden Sie unter:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20240104_anpassung_beg.html